Terms and Conditions
Stand: Mai 2013 (gültig bis auf Widerruf)
Für sämtliche Verträge und Vereinbarungen bezüglich einer Beherbergung oder Veranstaltung im Heffterhof Salzburg haben die „Österreichischen Hotelvertragsbedingungen“ (ÖHVB) Gültigkeit. Abänderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn schriftlich andere Bestimmungen zu einer bestimmten Veranstaltung oder Beherbergung gemacht worden sind.
In einem Vertragsabschluss oder einer Veranstaltungsvereinbarung mit uns ist keine Storno-, Reise- oder Gepäcksversicherung inkludiert. Wir empfehlen, derartige Versicherungen abzuschließen.
Preisangaben, Kreditkarten:
Alle Preisangaben sind Richtpreise und in Euro angegeben. Sie enthalten die gesetzlichen Umsatzsteuerbeträge und die örtlichen Abgaben. Ermäßigungen für Individualreisende, Veranstaltungen oder Gruppen werden gesondert vereinbart.
Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Mastercard, VISA, Diners, American Express, Bankomatkarte. Gegen Kreditkarten wird kein Bargeld ausgehändigt.
Gesonderte Bestimmungen für Gruppen,
bzw. für Seminar- und Tagungsveranstalter:
Anzahl der Personen/Freiplatz
Pro 20 vollzahlenden Personen kann ein Freiplatz ( Basis Doppelzimmer) gewährt werden.
Freiplätze können nicht generell gegeben werden und sind vom vereinbarten Gruppenpreis und der jeweiligen Saison abhängig.
Namensliste Zimmereinteilung
Dem Heffterhof ist 14 Tage vor Ankunft eine Namensliste der Teilnehmer und ein Vorschlag der Zimmereinteilung zu übermitteln.
Anzahlung/Endabrechnung
Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung vorgeschrieben.
Wenn nicht anders vereinbart, müssen 50% der Beherbergungs- bzw. Tagungskosten bis zu dem vorgeschriebenen Zahlungsdatum vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingelangt sein. Der Gesamtbetrag bei Gruppenreisen, die nur eine Beherbergungsleistung mit Verpflegung (Busreisen) konsumieren, ist 7 Tage vor Ankunft auf unser Konto zu überweisen. Die Endabrechnung hat vor Abreise vor Ort in bar oder mit Kreditkarte zu erfolgen.
Stornobedingungen:
| Bis 8 Wochen vor Ankunft: | keine Stornospesen |
| Von 8 bis 4 Wochen vor vereinbarter Ankunft | 10% |
| Ab dem 27. bis zum 14. Tag vor vereinbarter Ankunft | 25% |
| Ab dem 13. bis zum 7. Tag vor vereinbarter Ankunft | 50% |
| Ab dem 6. Tag bis vor vereinbarter Ankunft | 75% |
| Bei „No Show“ (nicht erscheinen) werden sämtliche bestellten Leistungen zur Gänze verrechnet. | |
Seminar-, Tagungs- und Konferenzveranstaltungen:
In allen Fällen ist eine Veranstaltungsvereinbarung mit dem Heffterhof Salzburg abzuschließen. In dieser Vereinbarung werden sämtliche gewünschten Leistungen – die Ausstattung der Tagungs- oder Seminarräume betreffend – angeführt.
Für nichtbestellte Ausstattungen, speziell in der Seminartechnik, kann keine Garantie für eine Verfügbarkeit übernommen werden.
Sämtliche, auf der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführten Leistungen und alle nachträglichen Ergänzungen liegen der Endabrechnung zu Grunde.
Stornobedingungen für den Individualgast:
| Bis 4 Wochen vor der vereinbarten Ankunft: | keine Stornospesen |
| Ab dem 27. bis zum 14. Tag vor vereinbarter Ankunft | 25% |
| Ab dem 13. bis zum 7. Tag vor vereinbarter Ankunft | 50% |
| Ab dem 6. Tag bis vor vereinbarter Ankunft | 75% |
| Bei „No Show“ (nicht Erscheinen) werden sämtliche bestellten Leistungen zur Gänze verrechnet. | |
Erfüllungsort:
Erfüllungsort sämtlicher Leistungen ist ausschließlich der Heffterhof Salzburg,
Maria-Cebotari-Straße 1-7, 5020 Salzburg
Gerichtsstand und Wirksamkeit:
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem zwischen dem Heffterhof Salzburg und seinen Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist das in der Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht.
Haftungsausschluss:
Der Heffterhof Salzburg (Geschäftsleitung und Eigentümer) übernimmt keine Haftung für Verluste oder Kosten, die auf Grund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit, Schlechtwetter, Streik, technischem Gebrechen, Verspätungen etc. entstanden sind.
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere von Wertgegenständen oder eingestellten Kraftfahrzeugen bzw. Fahrrädern, übernimmt der Heffterhof Salzburg keine Haftung.